Dienstag, 19. Mai 2009

Billanz einer polizeilichen Hausdurchsuchung

Nach dem geordneten Rückzug aus der Psychatrie ist durch Nachbarn in Erfahrung zu bringen, das nach Abschluss der Hausdurchsuchung die Wintergartentür des Hauses nicht verschlossen wurde. Das Haus war dadurch gegen Einbrecher nicht geschützt.

Die Verglasung der Wohnzimmerschiebetür ist gesprungen und beschädigt und ein Dekorations-
Element von der Wand entfernt worden.

Diese Beschädigungen können durch Zeugen bestätigt werden.